Unsere Leitlinien definieren unsere Grundsätze und strukturieren unsere Verfahren.
Der Beschluss der Leitlinien erfolgte in dem Mitgliedertreffen am 14.02.2021.
Wir sind ökologisch, liberal, feministisch und weltoffen in der Sache sowie lösungsorientiert, pragmatisch und realpolitisch in der Art.
Wir bekennen uns zu basisdemokratischen, offenen und transparenten Verfahren.
Wir verpflichten uns zu einer konstruktiven, sachlichen und undogmatischen Debattenkultur.
Wir setzen uns für die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Erwerbstätigkeit und Familie ein.
(1)
Die Gruppe führt den Namen „Grüne Real@s Mitte“. Die Kurzform lautet „GR@M“.
(2)
Die Grüne Real@s Mitte verstehen sich als realpolitisches Netzwerk innerhalb des Kreisverbandes Berlin-Mitte der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(1)
Grüne Real@s Mitte dient der realpolitischen Basisvernetzung im Kreisverband Berlin-Mitte.
(2)
Das Basisnetzwerk dient der ebenenübergreifenden Koordinierung von Aktionen, Anträgen und (Wahl-)Programmen sowie der Förderung, Mobilisierung und Unterstützung von Mitgliedern des Kreisverbandes Berlin-Mitte.
(3)
Die Ziele von Grüne Real@s Mitte sind die programmatische und personelle Stärkung von realpolitischen Inhalten in Bezirk, Land, Bund sowie der Europäischen Union.
(1)
Mitglieder von Grüne Real@s Mitte sind alle Mitglieder des Kreisverbandes Berlin-Mitte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die in der digitalen Mitgliederübersicht eingetragen sind.
(2)
Beginn der Mitgliedschaft:
- Jedes Mitglied des Kreisverbandes Berlin-Mitte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann Mitglied von Grüne Real@s Mitte werden, wenn es die in der Präambel festgelegten Grundsätze der Gruppe teilt.
- Die Aufnahme erfolgt auf einen begründeten Vorschlag eines Gruppenmitglieds von Grüne Real@s Mitte. Der Vorschlag muss von über der Hälfte der Gruppenmitglieder innerhalb von 72 Stunden bestätigt werden. Vorschlag und Bestätigung können in elektronischer Form über die Chat-Gruppe oder während eines Mitgliedertreffens erfolgen.
- Die Aufnahme erfolgt, sobald die für eine Aufnahme erforderliche Anzahl an Stimmen erreicht wurde, jedoch frühestens nach 24 Stunden. Sollte nach Ablauf der Frist von 72 Stunden die Anzahl der erforderlichen Stimmen nicht erreicht worden sein, gilt der Aufnahmevorschlag als abgelehnt. Die Person kann erneut durch ein anderes Mitglied vorgeschlagen werden.
(3)
Ende der Mitgliedschaft:
- Die Mitgliedschaft endet mit sofortiger Wirkung durch Austritt, Ausschluss, Wechsel des Kreisverbandes, Ausscheiden aus der Partei oder Tod.
- Ausschluss:
- Bei Nichterfüllung der Pflichten nach § 4 (2) erfolgt ein Ausschluss aus Grüne Real@s Mitte.
- Jedes Mitglied ist berechtigt, den Ausschluss eines anderen Mitglieds beantragen. Der Antrag auf Ausschluss muss mindestens eine Woche vor dem Mitgliedertreffen angekündigt werden, in dem über den Ausschluss entschieden werden soll.
- Der Antrag auf Ausschluss muss bei einem Mitgliedertreffen durch eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(1)
Jedes Mitglied hat das Recht,
- an der politischen Willensbildung von Grüne Real@s Mitte mitzuwirken, zum Beispiel durch Aussprachen, Anträge, Abstimmungen und Wahlen,
- an Mitgliedertreffen teilzunehmen,
- sich für alle gemäß der Leitlinien vorgesehenen Funktionen zur Wahl zu stellen.
(2)
Jedes Mitglied hat die Pflicht,
- sich nach den in der Präambel festgelegten Grundsätzen der Gruppe zu verhalten,
- Grüne Real@s Mitte aktiv mitzugestalten, zum Beispiel durch Beteiligung an Abstimmungen, Aussprachen, Aktionen, Anträgen, Mitgliedertreffen oder Wahlen.
(1)
Die Mitgliedertreffen werden in der Regel quartalsweise von der Koordination oder auf Initiative von mindestens 10% der Mitglieder einberufen.
(2)
Zum Mitgliedertreffen ist jedes Mitglied in elektronischer Form mindestens eine Woche zuvor einzuladen.
(3)
Zu den Aufgaben der Mitgliedertreffen zählen insbesondere die
- Durchführung von inhaltlichen Aussprachen;
- Beschlussfassung von Anträgen;
- Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern;
- Beschlussfassung über Änderungen der Leitlinien;
- Wahl und Abwahl der Koordination;
- Beschlussfassung über die strategische Ausrichtung von Grüne Real@s Mitte.
(1)
Die Koordination besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern. Die Koordination muss mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt sein.
(2)
Die Koordination wird auf einem Mitgliedertreffen für die Dauer von einem Jahr in geheimer Wahl gewählt. Die versteckte Wahl via Abstimmungsgrün oder anderen technologischen Möglichkeiten zur anonymen Durchführung stehen der geheimen Wahl gleich.
(3)
Die Koordination kann durch Beschluss eines Mitgliedertreffens mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder vor Ablauf der Dauer eines Jahres abgewählt werden. Der Antrag auf Abwahl der Koordination muss mindestens eine Woche vor einem Mitgliedertreffen angekündigt werden.
(4)
Bei Abwahl der Koordination oder Rücktritt eines oder beider Mitglieder der Koordination erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Nachwahl bis zum Ende der ursprünglichen Wahlperiode.
Die Koordination hat die Aufgaben,
- die Arbeit von Grüne Real@s Mitte zu koordinieren;
- die regelmäßigen Mitgliedertreffen gemäß § 5 einzuberufen, inhaltlich vorzubereiten sowie zu moderieren;
- die Beschlüsse der Mitgliedertreffen umzusetzen;
- die basisdemokratische Einbindung aller Mitglieder zu fördern;
- auf einen Frauenanteil von mindestens 50% unter den Mitgliedern hinzuwirken;
- die Administration und Moderation der Chat-Gruppe zu übernehmen;
- die Administration und Moderation der digitalen Mitgliederübersicht zu übernehmen;
- Mitglieder nach § 3 (2) aufzunehmen und nach § 3 (3) auszuschließen;
- im Falle von Abwahl oder Rücktritt die Administrationsrechte abzugeben.
(1)
Diese Leitlinien können von einem Mitgliedertreffen durch eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder geändert werden.
(2)
Der Antrag zur Änderung der Leitlinien muss mindestens eine Woche vor einem Mitgliedertreffen angekündigt werden.
(1)
Diese Leitlinien treten am Tage nach ihrer Beschlussfassung auf einem Mitgliedertreffen in Kraft.
(2)
Gleiches gilt für spätere Änderungen der Leitlinien.